Singen macht Spass
Vereinsstatuten
Vereinsgründung, Auszug aus den Statuten
Art.1 Name und Sitz
Der Gemischte Chor Wäldi, gegründet am 27. Mai 2005, per 1. Juli 2005 mit Sitz in der politischen Gemeinde Wäldi, ist ein Verein nach Art. 60 – 79 ZGB. Er ist politisch und konfessionell neutral.
Art. 2 Zweck
1 Den Chorgesang zu pflegen und durch Konzerte das kulturelle Leben zu bereichern, ist seine Hauptaufgabe. Daneben sollen die freundschaftlichen Beziehungen unter den Mitgliedern und mit andern Dorfvereinen gepflegt werden.
2 Durch regelmässige Proben, Veranstaltungen, Teilnahme an Gesangfesten, Sängerreisen und andere geeignete Massnahmen will der Chor den Vereinszweck erfüllen.